2019

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Schleppen (kein Notfall)

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Schleppen (kein Notfall)

Schleppen (Transportgedanke, kein Notfall)

Beim Schleppen zählt der „Transportgedanke“ Kein Notfall. Beim Schleppen wird ein Kfz als Anhänger betrieben, es besteht kein Notfall. Es ist beim Schleppen eine Schleppgenehmigung erforderlich. Schleppzüge dürfen länger als 18 m sein, Fahrstrecken und Termine sind einzuhalten. Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden. Nach hinten muss eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Am Ende des Zuges muss ein zu erkennendes lesbares Kennzeichen angebracht sein.

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Schleppen von Fahrzeugen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Schleppen von Fahrzeugen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 33 Schleppen von Fahrzeugen

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

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Abschleppen von Fahrzeugen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Abschleppen von Fahrzeugen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

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Unterschied Schleppen Abschleppen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Unterschied Schleppen Abschleppen

Unterschied Abschleppen und Schleppen

Abschleppen und Schleppen wird in Deutschland ganz klar unterschieden. Beim Abschleppen zählt der „Notfallgedanke“ und wird bezeichnet für das Ziehen eines unterwegs liegen gebliebenen Kfz (Kraftwagens). Zum Beispiel ein Pkw mit Ausfall des Motors zur nächstliegenden Werkstatt. Zugelassene Fahrten sind nur zur nächst geeigneten Reparaturwerkstatt und nur zum nächsten geeigneten Verwahrungsort. Zu Abschleppvorschriften zählen unter anderem: alle Kfz des Abschleppzuges müssen Warnblinklicht eingeschalten haben. Auf Autobahnen darf nur zur nächsten Abfahrt abgeschleppt werden. Die Abschleppeinrichtung muss gut gekennzeichnet sein. Am Ende des Abschleppzuges muss ein Kennzeichen erkennbar (lesbar) angebracht sein.

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