Totalschadenbasis kann dann abgerechnet werden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert – Restwert übersteigt.

weiter Wollen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen? Dann ist es nur möglich, wenn die Reparaturkosten nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen. Wollen Sie sich den Schaden auszahlen lassen? Dann kann die Versicherung entscheiden, ob die Reparaturkosten oder der Totalschaden (Wiederbeschaffungswert – Restwert) ausgezahlt wird.