Sie können Ihr Fahrzeug bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen.

weiter Möchten Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen? Denn können Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt geben. In welche Werkstatt Sie das Fahrzeug geben können, hängt allerdings vom Alter und vom Pflegezustandes Ihres Kraftfahrzeuges ab. Ein lückenlos geführtes Service-Heft ist dann entscheidend. Aufgrund des Grundsatzes der Naturalrestitution, steht den Geschädigten die Reparatur in einer Vertragswerkstatt zu.