Unsere Leistungen

Wir erstellen Ihnen schnell, zuverlässig und qualitativ hochwertige Kfz-Gutachten in Berlin und Umgebung. Im Schadenfall besuchen wir Sie vor Ort und sorgen für eine schnelle, professionelle und reibungslose Abwicklung. Ihren Unfallschaden rechnen wir auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.

Unfallgutachten

Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir erstellen für Sie ein umfangreiches...

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Wertgutachten

Mit der Ausarbeitung eines Wertgutachtens wird für Sie eine Fahrzeugdokumentation erstellt...

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Oldtimergutachten

Gerade bei Liebhaber-Fahrzeugen ist es wichtig zu wissen, was unter dem Blech steckt.
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Kfz-Gutachter Berlin – Wissenswertes

Kfz-Gutachter Berlin Mitte Sachverständiger Pankow Spandau
  • Haftpflichtschaden

    Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

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    Wurde Ihr Fahrzeug von einem Unfallgegner beschädigt? Dann liegt ein Kfz Haftpflichtschaden vor. In diesem Fall ist es erforderlich, ein Schaden-Gutachten zu erstellen. Die Person, die den Schaden verursacht hat, ist dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung, des Unfallverursachers, an die Stelle Ihres Versicherungsnehmers eintritt und für die verursachten Schäden aufkommt. Sämtliche Kosten werden dabei von der zuständigen Haftpflichtversicherung ersetzte.  dann Sie haben das Recht, so gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Somit fallen die Gutachter Kosten auch zum Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Die Gutachter Kosten werden denn von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

  • Kaskoschaden

    Im Kasko-Schadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall, gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der Unfall bedingten Schäden.

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    Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Kaskoschaden wie Unwetter, Steinbruch, Wildunfall oder ähnliches beschädigt wurde, dann ist die Erstellung eines Unfallgutachtens erforderlich. Hier liegen dann vertragliche Ansprüche zugrunde, im Gegensatz zu den rechtlichen Ansprüchen eines Haftpflichtfalls. Je nachdem, ob Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, greifen verschiedene Ersatzleistungen.

  • Totalschaden

    Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (Wirtschaftlicher Totalschaden).

Kfz-Gutachter

Kann ich einen Gutachter meiner Wahl nehmen? Wer bezahlt die Gutachter Kosten?

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Es kommt ganz darauf an. In Deutschland gilt: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Unfallverursacher fest steht, muss die Haftpflichtversicherung, des Unfallgegners,  für die anfallenden Kosten aufkommen. Sie haben in Deutschland das Recht, so gestellt zu werden wie vor dem Schaden. Und dazu gehören auch die anfallenden Gutachter Kosten. Sie können einen Kfz-Gutachter Ihres Vertrauens nehmen.

Anwalt

Kann ich mir einen Anwalt nehmen? Muss die gegnerische Verischerung auch für den Anwalt aufkommen?

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Auch hier gilt das Gleiche wie für die Kfz-Gutachter Kosten. Sie müssen im Schadenfall übernommen werden. Vorausgesetzt ist natürlich, der Unfallverursacher kann ermittelt werden. Die gegnerische Versicherung muss denn für den Schaden den der Verursacher (Versicherungsnehmer) verursacht hat aufkommen.

Abschleppdienst

Ab wann kann ich einen Abschleppdienst nehmen? Und wer muss die Abschleppkosten übernehmen.

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Ist Ihr Fahrzeug nicht verkehrssicher oder fahrtauglich? Dann können Sie einen Abschleppdienst, in Ihrer Nähe, rufen. Für die Abschleppkosten muss der Unfallverursacher aufkommen. In der Regel rechnet ein Abschleppdienst mit der Versicherung ab.

Mietwagen

Steht mir ein Mietwagen zu? Wer übernimmt die Kosten für den Mietwagen?

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Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr Fahrtauglich oder Verkehrssicher? Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten? Denn steht ihnen ein Mietwagen zu. Wenn die Schuldfrage geklärt ist oder eindeutig ist, bezahlt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers. Sollten Sie selber der Unfallverursacher sein, kommt es auf Ihre Versicherungsbedingungen an.

Dauer der Abwicklung

Wie lange dauert die Abwicklung des Schadens? Und was kann ich für eine schnelle Abwicklung tun?

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Es kommt ganz auf das Konglomerat alle Beteiligten in der Schaden-Abwicklung an. Die Versicherung benötigt alle notwendigen Daten, um den Schaden zu bearbeiten. Sind alle Daten zusammen getragen? Dann liegt es in der Regel an die Versicherung wie schnell Sie den Schaden weiter bearbeitet. Um eine schnelle Abwicklung nicht im Wege zu stehen, ist eine effektive Zusammenarbeit aller Beteiligten vom Vorteil.

Versicherung

Muss ich den Gutachter der Versicherung an mein Fahrzeug lassen? Vorsicht wenn die Versichrung Ihnen alles abnehmen möchte

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Bei einem Haftpflichtschaden möchten einige Versicherungen gerne die Schadensbewertung und die eventuelle Reparatur selbst übernehmen. Natürlich ist die Versicherungen nicht unparteiisch und hat in der Regel günstige Werkstätten und für sich arbeitende Gutachter. Sie können frei entscheiden, wem Sie die Bewertung Ihres Schadens überlassen.

Schaden auszahlen lassen

Wurde die Schadenhöhe festgelegt? Denn können Sie entscheiden ob Sie reparieren oder auszahlen lassen wollen.

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Sie können sich entscheiden, wie der Schaden beglichen werden soll. Es ist möglich sich den Schaden auszahlen zu lassen oder das Fahrzeug bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen. Wollen Sie sich den Schaden auszahlen lassen? Dann werden nicht alle Kosten, wie die Umsatzsteuer, ausgezahlt. 

Schaden reparieren lassen

Sie können Ihr Fahrzeug bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reparieren lassen.

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Möchten Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen? Dann können Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt geben. In welche Werkstatt Sie das Fahrzeug geben können, hängt allerdings vom Alter und vom Pflegezustandes Ihres Kraftfahrzeuges ab. Ein lückenlos geführtes Service-Heft ist dann entscheidend. 

Abrechnen auf Totalschadenbasis.

Auf Tatalschadenbasis kann denn abgerechnet werden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert - Restwert übersteigt.

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Wollen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen? Denn ist es nur möglich, wenn die Reparaturkosten nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen. Wollen Sie sich den Schaden auszahlen lassen? Denn kann die Versicherung entscheiden, ob die Reparaturkosten oder der Totalschaden (Wiederbeschaffungswert – Restwert) ausgezahlt wird.

Verkehrsunfall – was nun?

Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt ? Oder Ihr Fahrzeug wurde von einem anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt? Dann benötigen Sie schnelle und kompetente Hilfe. Unser Kfz-Gutachter in Pankow Spandau Lichtenberg Marzahn Hellersdorf kümmert sich um sofortige Hilfe und begutachtet Ihr Fahrzeug neutral und unabhängig. Des Weiteren wird umgehend der Schadensumfang ermittelt.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an:
030 41995204 oder 0176 – 32 27 13 65 / 24h Service

Kontakt

Benötigen Sie ein Abschleppdienst?

Wir rufen Ihnen umgehend ein Pannen-, Abschlepp- oder Bergungsdienst.

Abschleppdienst

Berlin

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Pariser Platz 6a, 10117 Berlin
Telefon: 030 40749014
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Bei Herrn Feuersenger ist man gut aufgehoben. Kompetent. Verlässlich. Ehrlich. Immer wieder gerne!
Das Wichtigste bei Autofragen ist ja immer, dass man jemandem Vertrauen kann. Bei Daniel wird man außerordentlich gut beraten, er überzeugt mit großem Fachwissen, ist immer ansprechbar und sehr zuverlässig! Danke Daniel, du hast uns in "dunklen" Zeiten sehr geholfen!
Sehr schnelle und professionelle Abwicklung. Das KFZprof2.03 Gutachter-Programm Entwicklerteam (mit KFZ-Prüfingenieuren entwickelt)
Kompetenz und Freundlichkeit. .. Bin sehr zufrieden und empfehle weiter. Danke sehr
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Ablauf nach dem Unfall – Erste Schritte  
hier
Unfall – die ersten Schritte! Hinweise und Ratgeber nach einem Unfall. Wir hoffen, dass Sie stets sicher und vor allem unfallfrei auch auf den Straßen unterwegs sein können. Wenn Sie denn noch einmal in einen Verkehrsunfall geraten sollten, beachten Sie bitte folgende Hinweise und Empfehlungen. : Ob im In- oder Ausland, abgesehen von selbstverschuldet oder unverschuldet: Nach einem Unfall gilt es, zügig zu handeln und damit größere Ärgernisse zu umgehen. Denn sichern Sie den Unfallort, indem Sie das Warndreieck aufstellen, die Warnweste anlegen und sichergehen, dass alle am Unfall beteiligten Menschen nicht in Gefahr sind. Informieren Sie gegebenenfalls die Polizei über die Notrufnummern.  

Im Ausland

Achten Sie vor einer Auslandsreise darauf, dass Sie die dort geltenden Notrufnummern immer parat haben. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation und sichern Sie Beweise und grundlegende Informationen über den Unfallhergang. Es ist dringend zu empfehlen, Fotos vom Unfallort und allen beteiligten Fahrzeugen zu machen. Fertigen Sie neben den Fotografien auch eine Unfallskizze an. So ist der Unfallhergang später genauer nachvollziehbar. Befragen Sie möglichen Zeugen, die Erkenntnisse zum Unfallhergang beitragen können. Nehmen Sie die Personalien der befragten Zeugen auf, damit diese später gegebenenfalls weiter kontaktiert werden können.

Wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben  
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Sie haben Anspruch, gleich gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Sie können frei wählen, welchen Sachverständigen und Rechtsanwalt Sie einschalten. Und die Wahl der Reparaturwerkstatt steht Ihnen ebenso frei zu. Die Reparaturkosten werden durch ein Kfz Sachverständigen ermittelt. Es besteht auch Anspruch auf einen Mietwagen beziehungsweise alternativ dazu eine Nutzungsaufwandsentschädigung. Bei einem Totalschaden wird ein zugezogener Sachverständiger unter anderen den Wiederbeschaffungswert ermitteln und Sie bei der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges beraten. Dies kann Sie vor ungeahnten Folgekosten schützen.

Rechte und Pflichten  
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Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, finden Sie die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug in den Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Ihre Haftpflichtversicherung deckt denn den verursachten Schaden Ihres Unfallgegners. Hierfür ist es notwendig, dass Sie den Unfall frühzeitig Ihrer Versicherung melden. Im Gegensatz zu einem unverschuldeten Unfall ist die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes meist nicht möglich. Ihre Versicherung beauftragt, in Absprache mit Ihnen, einen Sachverständigen. Erkundigen Sie sich vor Abschluss einer Versicherung darüber, ob diese im Falle eines Unfalls alle wichtigen Schritte in der Schadenabwicklung für Sie übernimmt.

Kfz-Sachverständiger

  Als Kfz-Sachverständigen bezeichnet man einen Experten, der überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse auf dem Gebiet der Kfz-Prüfung (Sachverständigung) besitzt. Der Sachverständige ist eine unabhängige integre Person, die auf einem oder mehreren bestimmten Gebieten über besondere Sachkunde sowie Erfahrung verfügt. Der Sachverständige trifft aufgrund eines Auftrages allgemein gültige Aussagen über einen ihm vorgelegten oder von ihm festgehaltenen Sachverhalt.
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Kfz Gutachten in Pankow