Kostenvoranschlag

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, benötigen Sie für die Abrechnung des Schadens einen Kostenvoranschlag oder ein ausführliches Kfz Gutachten.

Was sie von beiden benötigen stellen wir für Sie fest und ermittel neutral und unabhängig die Schadenshöhe.

Ein Kostenvoranschlag wird dann erstellt, wenn der Schaden nicht mehr als 750Euro Schadenhöhe beträgt.

Ein Kfz Gutachten wird dann erstellt, wenn der Schaden mehr als 750Euro Schadenhöhe beträgt.