Unfallkosten / Gutachter Kosten
Sollten Sie sich einmal in einer Unfallsituation befinden, dann sind folgende Informationen über das Unfallgutachten nützlich.
Wer trägt die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen?
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, der hat Anspruch vom Unfallgegner entschädigt zu werden. Dieser, beziehungsweise dessen eintretende Haftpflichtversicherung, kommt für die Kosten des Gutachters auf. Der Geschädigte trägt keine der anfallenden Unfallkosten.
Nach der geltender Rechtsprechung gehören die Kosten für ein Gutachten zu dem zu ersetzenden Schaden, der dem Geschädigten zugefügt wurde. Ein Sachverständiger ist vor allem auch in jenen Fällen dringend zu empfehlen, bei denen der Unfallhergang nicht eindeutig rekonstruierbar ist oder in denen die Unfallparteien über die Schuldfrage uneinig sind.
Es gibt eine Bagatellgrenze die bei 750€ liegt. Liegt der Fahrzeugschaden unter 750€ ist die Rede vom Bagatellschaden und es wird kein vollwertiges Unfallgutachten bezahlt (Schadensminderungspflicht).
Es wird denn ein Kurzgutachten erstellt, was einen Kostenvoranschlag gleich kommt.
Gerade bei einen Anstoß ist nicht immer zu sehen wie hoch der Schaden wirklich ist. Wichtige Bauteile wie hinter liegende Träger sind in den meisten Fällen mit beschädigt und es handelt sich denn meist nicht mehr um einen Bargatellschaden.
Es ist deswegen immer zu empfiehlt sich auch bei einem einfachen Schaden, einen Sachverständigen hinzuzuziehen und sich nicht allein auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt zu verlassen. Da dieser später keine beweissichernde Funktion hat und keine Aussage zur Wertminderung treffen kann. Durch das Einschalten eines qualifizierten Sachverständigen kann sich der Geschädigte darauf verlassen, dass sein Schaden ausreichend ersetzt wird. So kann der gesetzlich geltende Anspruch wahrgenommen werden, dass der Geschädigte nach dem Unfall genauso gestellt wird wie vor dem Unfall.