Ratgeber
An wen kann ich mich wenden?
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung von Werkstätten, Autovermietungen, gegnerischer Haftpflichtversicherungen oder anderen abgenommen werden soll. Gerade bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht den vollen Schadensersatz erstattet bekommen.
Brauche ich einen Rechtsanwalt?
Um den vollen Schadensersatz durchzusetzen, ist es von Vorteil, sich an einen Anwalt zu wenden. Haben Sie am Unfall keine Schuld, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Rechtsanwalt bezahlen. Bei Streitfällen deckt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab.
Abrechnung auf Gutachtenbasis
(fiktive Abrechnung)Möchten Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, dann können Sie nach Sachverständigengutachten abrechnen (fiktive Abrechnung). Es können die Stundensätze der Vertragswerkstatt angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt ist. Der Schadensersatzanspruch geht vom Wiederbeschaffungswert aus, von dem der Restwert des Fahrzeuges abgezogen wird.
Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher repariert wurde und mindestens 6 Monate weiter genutzt wird. Die Mehrwertsteuer wird nur dann gezahlt, wenn sie auch wirklich anfällt. Wird privat ein Ersatzwagen gekauft oder das Unfallfahrzeug wird selbst repariert, erhält man den Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer.Ansprüche
Sollte der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall tragen, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung meist vollständig für den entstandenen Schaden. Liegt ein Mitverschulden des Fahrzeugführers Ihres Fahrzeuges vor, wird nur ein Teil des Schadens entsprechend dem Mitverschulden erstattet. Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der Kfz-Versicherung des Schuldtragenden entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.
Mietwagenkosten
Eventuell ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzungsfähig,in diesem Fall ist es möglich sich einen Ersatzwagen anzumieten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kosten der Anmietung nicht überhöht sind, ansonsten besteht die Gefahr, die Mietwagenkosten nicht vollständig erstattet zu bekommen.
Ist Ihr Fahrzeug nicht nutzungsfähig und Sie verzichten auf einen Mietwagen, dann können Sie den Nutzungsausfall geltend machen. In einem Unfallgutachten wird für Sie der Nutzungsausfall, die Wiederbeschaffungsdauer und die Reparaturdauer festgesetzt.
Der Wiederbeschaffungswert wird leicht unterschiedlich definiert. Mit Wiederbeschaffungswert ist der Wert gemeint, den der Geschädigte (Anspruchsteller) aufwenden muss um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Dabei werden wichtige wertbeeinflussende Faktoren wie Seriösität des Händlers, örtliche Marktlage, Marktgängigkeit, Ausstattung und andere Faktoren berücksichtigt.
Der Restwert ist der Wert, den ein Fahrzeug im aktuellen Zustand, mit noch vorhandenen Schäden, auf den aktuellen Markt erzielt. Es wird dabei das höchst abgegebene Angebot genommen. Der Restwert kann einmal geschätzt und einmal durch einholen von Restwertangeboten ermittelt werden. Sollte ein eindeutiger Reparaturschaden und die Reparaturkosten damit sehr gering ausfallen, so kann der Restwert geschätzt werden.
GBDF/ Kfz Gutachter in Berlin Lichtenberg und Umgebung
Kfz Gutachter Lichtenberg
- Kfz Gutachter Pankow Spandau Lichtenberg
Ab wann brauche ich einen Kfz-Gutachter und muss der Gutachter aus Berlin sein? Sollten sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, denn muss der Unfallgegner (die gegnerische Versicherung) für den Schaden aufkommen. Zu diesem Schaden gehören nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die Gutachter und Anwaltskosten. Einen Kfz Gutachter kann auch etwas weiter weg sein, aber nicht jeder Höhe der Fahrkosten sind zulässig und werden übernommen. Sollte nur ein Kostenvoranschlag nötig sein, ist es trotzdem vom Vorteil, einen Gutachter über den Schaden schauen zu lassen. Oft sind Bauteile dahinter und angrenzende Bauteile betroffen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt bei einer Bagatellgrenze von bis ca. 750 Euro und ein Gutachten ab ca. 750 Euro.
- GBDF/ Kfz-Gutachten in Pankow
Wie soll ich mich nach einem Kfz Unfallschaden verhalten? Im Schadenfall kommen wir zu Ihnen raus an das Fahrzeug.
Oft kommt es vor, dass Schäden am Reifen, Felgen oder andere sicherheitsrelevante Teile nicht so leicht zu erkennen sind. Bei der Beweissicherung ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug so gut wie möglich unverändert bleibt. Gerade unnötige Fahrzeugwäschen können das Schadensbild erschweren.
Ob für die Versicherung ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten erstellt werden muss, überprüfen wir für Sie. Wir erstellen Gutachten in Pankow, ganz Berlin und Umgebung.
GBDF/ Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger
- GBDF/ Kfz-Gutachten in Lichtenberg
Sollten Sie in einen Unfall geraten sein, dann kommen wir zu Ihnen raus an das beschädigte Fahrzeug. Wir sind für Sie in Lichtenberg, ganz Berlin und Umgebung da.
Gerade nach einem Unfall, ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug zur Beweissicherung begutachtet wird. Sie brauchen das Fahrzeug nicht zu waschen, einige Spuren können nach einer Fahrzeugreinigung / Wäsche schlechter zu erkennen sein.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung mit der Versicherung weiter.
GBDF/ Kfz-Gutachter Lichtenberg D. Feuersenger
- Schleppen (kein Notfall)Schleppen (Transportgedanke, kein Notfall)
Beim Schleppen zählt der „Transportgedanke“ Kein Notfall. Beim Schleppen wird ein Kfz als Anhänger betrieben, es besteht kein Notfall. Es ist beim Schleppen eine Schleppgenehmigung erforderlich. Schleppzüge dürfen länger als 18 m sein, Fahrstrecken und Termine sind einzuhalten. Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden. Nach hinten muss eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Am Ende des Zuges muss ein zu erkennendes lesbares Kennzeichen angebracht sein.
- Schleppen von FahrzeugenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 33 Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.