Ab wann brauche ich einen Kfz-Gutachter und muss der Gutachter aus Berlin sein? Sollten sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, denn muss der Unfallgegner (die gegnerische Versicherung) für den Schaden aufkommen. Zu diesem Schaden gehören nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die Gutachter und Anwaltskosten. Einen Kfz Gutachter kann auch etwas weiter weg sein, aber nicht jeder Höhe der Fahrkosten sind zulässig und werden übernommen. Sollte nur ein Kostenvoranschlag nötig sein, ist es trotzdem vom Vorteil, einen Gutachter über den Schaden schauen zu lassen. Oft sind Bauteile dahinter und angrenzende Bauteile betroffen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt bei einer Bagatellgrenze von bis ca. 750 Euro und ein Gutachten ab ca. 750 Euro.
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