Aktuelles

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Kfz Gutachter Pankow Spandau Lichtenberg

by dfeuersenger on 10. Oktober 2023 , Kommentare deaktiviert für Kfz Gutachter Pankow Spandau Lichtenberg

Ab wann brauche ich einen Kfz-Gutachter und muss der Gutachter aus Berlin sein? Sollten sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, denn muss der Unfallgegner (die gegnerische Versicherung) für den Schaden aufkommen. Zu diesem Schaden gehören nicht nur die Schäden am Fahrzeug, sondern auch die Gutachter und Anwaltskosten. Einen Kfz Gutachter kann auch etwas weiter weg sein, aber nicht jeder Höhe der Fahrkosten sind zulässig und werden übernommen. Sollte nur ein Kostenvoranschlag nötig sein, ist es trotzdem vom Vorteil, einen Gutachter über den Schaden schauen zu lassen. Oft sind Bauteile dahinter und angrenzende Bauteile betroffen, die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind. Ein Kostenvoranschlag wird erstellt bei einer Bagatellgrenze von bis ca. 750 Euro und ein Gutachten ab ca. 750 Euro.

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GBDF/ Kfz-Gutachten in Pankow

by dfeuersenger on 12. Oktober 2021 , Kommentare deaktiviert für GBDF/ Kfz-Gutachten in Pankow
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Kfz Gutachten Pankow

Wie soll ich mich nach einem Kfz Unfallschaden verhalten? Im Schadenfall kommen wir zu Ihnen raus an das Fahrzeug.

Oft kommt es vor, dass Schäden am Reifen, Felgen oder andere sicherheitsrelevante Teile nicht so leicht zu erkennen sind. Bei der Beweissicherung ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug so gut wie möglich unverändert bleibt. Gerade unnötige Fahrzeugwäschen können das Schadensbild erschweren.

Ob für die Versicherung ein Kostenvoranschlag reicht oder ein Gutachten erstellt werden muss, überprüfen wir für Sie. Wir erstellen Gutachten in Pankow, ganz Berlin und Umgebung.

GBDF/ Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger

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GBDF/ Kfz-Gutachten in Lichtenberg

by dfeuersenger on 12. Oktober 2021 , Kommentare deaktiviert für GBDF/ Kfz-Gutachten in Lichtenberg
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Wir kommen zu Ihnen an das Fahrzeug.

Sollten Sie in einen Unfall geraten sein, dann kommen wir zu Ihnen raus an das beschädigte Fahrzeug. Wir sind für Sie in Lichtenberg, ganz Berlin und Umgebung da.

Gerade nach einem Unfall, ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug zur Beweissicherung begutachtet wird. Sie brauchen das Fahrzeug nicht zu waschen, einige Spuren können nach einer Fahrzeugreinigung / Wäsche schlechter zu erkennen sein.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung mit der Versicherung weiter.

GBDF/ Kfz-Gutachter Lichtenberg D. Feuersenger

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Schleppen (kein Notfall)

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Schleppen (kein Notfall)

Schleppen (Transportgedanke, kein Notfall)

Beim Schleppen zählt der „Transportgedanke“ Kein Notfall. Beim Schleppen wird ein Kfz als Anhänger betrieben, es besteht kein Notfall. Es ist beim Schleppen eine Schleppgenehmigung erforderlich. Schleppzüge dürfen länger als 18 m sein, Fahrstrecken und Termine sind einzuhalten. Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden. Nach hinten muss eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Am Ende des Zuges muss ein zu erkennendes lesbares Kennzeichen angebracht sein.

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Schleppen von Fahrzeugen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Schleppen von Fahrzeugen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 33 Schleppen von Fahrzeugen

Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.

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Abschleppen von Fahrzeugen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Abschleppen von Fahrzeugen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

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Unterschied Schleppen Abschleppen

by dfeuersenger on 4. November 2019 , Kommentare deaktiviert für Unterschied Schleppen Abschleppen

Unterschied Abschleppen und Schleppen

Abschleppen und Schleppen wird in Deutschland ganz klar unterschieden. Beim Abschleppen zählt der „Notfallgedanke“ und wird bezeichnet für das Ziehen eines unterwegs liegen gebliebenen Kfz (Kraftwagens). Zum Beispiel ein Pkw mit Ausfall des Motors zur nächstliegenden Werkstatt. Zugelassene Fahrten sind nur zur nächst geeigneten Reparaturwerkstatt und nur zum nächsten geeigneten Verwahrungsort. Zu Abschleppvorschriften zählen unter anderem: alle Kfz des Abschleppzuges müssen Warnblinklicht eingeschalten haben. Auf Autobahnen darf nur zur nächsten Abfahrt abgeschleppt werden. Die Abschleppeinrichtung muss gut gekennzeichnet sein. Am Ende des Abschleppzuges muss ein Kennzeichen erkennbar (lesbar) angebracht sein.

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