Schaden auszahlen lassen: Die fiktive Abrechnung
Sie müssen nicht reparieren, um Geld zu bekommen. Es gibt aber Unterschiede zur Rechnung.
Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Wie funktioniert das?
Das Gutachten weist die Reparaturkosten aus. Auf dieser Basis zahlt die Versicherung, ohne dass Sie eine Rechnung vorlegen. Das Auto können Sie unrepariert weiterfahren oder verkaufen.
Was wird nicht gezahlt?
- die Umsatzsteuer, solange nicht repariert wurde,
- Mietwagenkosten nach der Wiederbeschaffungsdauer.
Was bleibt?
Die Wertminderung und die Gutachterkosten gehören auch hier zum Schaden. Beachten Sie die Verjährung: Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstand (§ 195 BGB).
Wollen Sie doch reparieren? Lesen Sie Schaden reparieren lassen.
Für wen lohnt sich das?
Die fiktive Abrechnung passt, wenn der Schaden klein ist, das Auto ohnehin bald verkauft wird oder Sie selbst oder ein Bekannter reparieren möchten. Wer dagegen auf ein sicheres Ergebnis Wert legt, fährt mit einer Reparatur in der Fachwerkstatt besser, weil dann auch die Umsatzsteuer erstattet wird.
Ein Rechenbeispiel
Weist das Gutachten 3.000 € netto aus, erhalten Sie bei fiktiver Abrechnung 3.000 €. Reparieren Sie in einer Werkstatt und die Rechnung beträgt 3.570 € brutto, werden diese 3.570 € ersetzt. Die Differenz ist die Umsatzsteuer. Dazu kommen jeweils Wertminderung und Gutachterkosten, soweit sie anfallen.
Wichtig: Verkaufen Sie das Auto unrepariert, kann die Versicherung den Schaden anders ansetzen. Sprechen Sie das vorher mit dem Gutachter ab.
Häufige Fragen
Muss ich später die Reparatur nachweisen?
Bei fiktiver Abrechnung nicht, dafür fehlt aber die Umsatzsteuer.
Kann ich später doch reparieren?
Ja, Sie können nachträglich abrechnen. Das sollten Sie vorher kurz klären.
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