Kfz Gutachter Hohenschönhausen
Kfz Gutachter Hohenschönhausen

In einem Kfz Gutachten werden wichtige Daten wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Nutzungsdauer, Reparaturwürdigkeit, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Minderwert, Reparaturrisiko, neu-für-alt Abzüge und weitere wichtige Daten ermittelt.
Wenn Sie in einen Unfall geraten sind, ist es entscheidend, ob Sie Unfallverursacher sind oder Geschädigter. In dem Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind, können Sie eventuell den Schaden über Ihre Vollkasko abrechnen. Im Vollkaskoschaden-Fall sind denn die Vertragsbestimmungen entscheidend, ob Sie einen Gutachter Ihrer Wahl nehmen können oder einen von der Versicherung nehmen müssen.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein (Haftpflichtschaden), dann haben Sie in Deutschland das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz Gutachter und Anwalt.
Vorsicht ist geboten (bei Haftpflichtschaden), wenn die Versicherung Ihnen die Abwicklung und die Bewertung des Schadens abnehmen möchte. Des Öfteren, möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken. In Deutschland haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter.
Wir kommen zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und erstellen zur Beweissicherung ein umfangreiches Schadengutachten. Wir sind nicht nur in Hohenschönhausen für Sie da, sondern in ganz Berlin und Umgebung.
Hohenschönhausen
GBDF/ Kfz-Gutachter Hohenschönhausen
open
Kfz-Gutachter Berlin Hohenschönhausen / GBDF Weißenseer Weg 7 10367 Berlin Telefon: 030 41995204
- GBDF/ Kfz-Gutachten in Pankow
Kfz Gutachten in Pankow Im Schadenfall kommen wir zu Ihnen raus an das Fahrzeug. Oft kommt es vor, dass Schäden am Reifen, Felgen oder andere sicherheitsrelevante Teile nicht so leicht zu erkennen ist. Bei der Beweissicherung ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug so gut wie möglich unverändert bleibt. Gerade unnötige Fahrzeugwäschen können das Schadensbild erschweren. Wir erstellen Gutachten in Pankow, ganz Berlin und Umgebung.
GBDF/ Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger
- GBDF/ Kfz-Gutachten in Lichtenberg
Sollten Sie in einen Unfall geraten sein, dann kommen wir zu Ihnen raus an das beschädigte Fahrzeug. Wir sind für Sie in Lichtenberg, ganz Berlin und Umgebung da.
Gerade nach einem Unfall, ist es vom Vorteil, wenn das Fahrzeug zur Beweissicherung begutachtet wird. Sie brauchen das Fahrzeug nicht zu waschen, einige Spuren können nach einer Fahrzeugreinigung / Wäsche schlechter zu erkennen sein.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Abwicklung mit der Versicherung weiter.
GBDF/ Kfz-Gutachter Lichtenberg D. Feuersenger
- Schleppen (kein Notfall)Schleppen (Transportgedanke, kein Notfall)
Beim Schleppen zählt der „Transportgedanke“ Kein Notfall. Beim Schleppen wird ein Kfz als Anhänger betrieben, es besteht kein Notfall. Es ist beim Schleppen eine Schleppgenehmigung erforderlich. Schleppzüge dürfen länger als 18 m sein, Fahrstrecken und Termine sind einzuhalten. Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden. Nach hinten muss eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Am Ende des Zuges muss ein zu erkennendes lesbares Kennzeichen angebracht sein.
- Schleppen von FahrzeugenStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 33 Schleppen von Fahrzeugen
Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.
- Abschleppen von FahrzeugenStraßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 15a Abschleppen von Fahrzeugen(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.