Kfz Gutachter Hohenschönhausen
Kfz Gutachter Hohenschönhausen

In einem Kfz Gutachten werden wichtige Daten wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Nutzungsdauer, Reparaturwürdigkeit, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Minderwert, Reparaturrisiko, neu-für-alt Abzüge und weitere wichtige Daten ermittelt.
Wenn Sie in einen Unfall geraten sind, ist es entscheidend, ob Sie Unfallverursacher sind oder Geschädigter. In dem Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind, können Sie eventuell den Schaden über Ihre Vollkasko abrechnen. Im Vollkaskoschaden-Fall sind denn die Vertragsbestimmungen entscheidend, ob Sie einen Gutachter Ihrer Wahl nehmen können oder einen von der Versicherung nehmen müssen.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein (Haftpflichtschaden), dann haben Sie in Deutschland das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz Gutachter und Anwalt.
Vorsicht ist geboten (bei Haftpflichtschaden), wenn die Versicherung Ihnen die Abwicklung und die Bewertung des Schadens abnehmen möchte. Des Öfteren, möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken. In Deutschland haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter.
Wir kommen zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und erstellen zur Beweissicherung ein umfangreiches Schadengutachten. Wir sind nicht nur in Hohenschönhausen für Sie da, sondern in ganz Berlin und Umgebung.
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Kfz-Gutachter Berlin Hohenschönhausen / GBDF Weißenseer Weg 7 10367 Berlin Telefon: 030 41995204
- Kfz-Gutachten oder Kostenvoranschlag
Es kracht, das Blech ist kaltverformt und du bist absolut unschuldig. Plötzlich meldet sich die Versicherung des Unfallverursachers, gibt sich handzahm und bietet den absoluten Premium-Service an: „Fahren Sie einfach in die Werkstatt, schicken Sie uns den Kostenvoranschlag, wir regeln den Rest.“ Klingt entspannt? Ist es auch – aber vor allem für die gegnerische Versicherung.
Wer nach einem unverschuldeten Haftpflichtschaden reflexartig zum Kostenvoranschlag greift, lässt oft bares Geld auf der Straße liegen. Hier ist der ungeschönte Blick hinter die Kulissen der Schadensregulierung und warum du genau überlegen solltest, wen du an dein Auto lässt.
Der Kostenvoranschlag: Die Sparmaßnahme im Schafspelz
Ein Kostenvoranschlag (KV) aus der Werkstatt ist im Grunde nur eine simple Einkaufsliste. Er summiert die Ersatzteile, den Lack und die Arbeitsstunden. Das war’s. Für die Versicherung des Unfallverursachers ist das ein Traum, denn ein KV ignoriert die teure Realität nach einem Crash völlig.
Was ein Kostenvoranschlag verschweigt:
- Dein Auto ist jetzt ein Unfallwagen: Selbst wenn es meisterhaft repariert wird, ist das Auto beim Wiederverkauf weniger wert. Dieser „merkantile Minderwert“ taucht in keinem Werkstatt-Zettel auf. Die Versicherung freut sich über das gesparte Geld.
- Null Beweiskraft: Ein Kostenvoranschlag sichert keine Beweise. Ändert der Unfallgegner plötzlich seine Story und behauptet, du wärst rückwärts gefahren, hast du mit einem simplen KV vor Gericht extrem schlechte Karten.
- Kein Wort zu Nebenkosten: Wie hoch ist der Nutzungsausfall für die Zeit ohne Auto? Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden? Ein Kostenvoranschlag liefert dazu keine Antworten.
Das Kfz-Gutachten: Dein juristischer Bodyguard
Ein unabhängiges (!) Kfz-Gutachten ist das genaue Gegenteil der Einkaufsliste. Der Sachverständige nimmt das Fahrzeug auseinander (bildlich gesprochen) und dokumentiert den Schaden gerichtsfest. Er ist nicht der verlängerte Arm der Werkstatt und schon gar nicht der Freund der gegnerischen Versicherung.
Die harten Fakten, die nur ein Gutachten liefert:
- Beweissicherung: Jeder Kratzer wird fotografisch und textlich für die Ewigkeit eingefroren.
- Die Wertminderung: Der Gutachter berechnet auf den Cent genau, wie viel Wert dein Auto durch den Stempel „Unfallwagen“ verloren hat. Diese Summe zahlt dir die gegnerische Versicherung direkt aufs Konto.
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Ab wann lohnt sich die Reparatur nicht mehr? Nur ein Gutachter stellt Wiederbeschaffungswert und Restwert korrekt gegenüber.
Die Gretchenfrage: Wer zahlt die Rechnung?
Der größte Mythos: „Ein Gutachter ist teuer, das zahle ich am Ende selbst.“ Falsch. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gilt das Verursacherprinzip. Wer den Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen, dass du den Schaden professionell beziffern lässt. Die Kosten für deinen frei gewählten Gutachter übernimmt also komplett die gegnerische Versicherung.
Aber Vorsicht: Die Bagatellschaden-Falle! Es gibt genau eine Ausnahme, bei der du auf den Kosten für den Gutachter sitzen bleiben kannst: der sogenannte Bagatellschaden. Wenn du nur einen oberflächlichen Parkrempler hast und der Reparaturaufwand unter der magischen Grenze von ca. 750 bis 1.000 Euro liegt, betrachten Gerichte ein volles Gutachten als unverhältnismäßig. In diesem (und nur in diesem) Fall ist der einfache Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten tatsächlich die richtige Wahl.
Klartext: Wie du jetzt spielst
Lass dir das Lenkrad nicht aus der Hand nehmen. Die Versicherung des Unfallgegners will die Kosten drücken – das ist ihr Geschäftsmodell. Dein Job ist es, deinen Vermögensschaden zu 100 % auszugleichen.
Wenn der Schaden offensichtlich über einem kleinen Kratzer liegt, rufst du den Gutachter an. Nicht die Werkstatt, nicht die gegnerische Versicherung. Ein unabhängiger Sachverständiger kostet dich im Haftpflichtfall keinen Cent, sichert dir aber Ansprüche, von denen du ohne ihn nicht mal wüsstest, dass du sie hast.

GBDF/ Kfz Gutachter Berlin D. Feuersenger
Pankow / Weißensee / Lichtenberg / Spandau / Marzahn Hellersdorf
- Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf
Brauchen Sie schnell einen Kfz-Gutachter? Wollen Sie Ihren Schaden schnell abwickeln? Haben Sie eventuell noch einige Fragen?
Sie können uns fast rund um die Uhr anrufen, Ihre Fragen stellen und wir kommen zu Ihnen raus an das Fahrzeug. Wir erstellen neutral und unabhängig Ihnen ein Gutachten und lassen die Unterlagen an Ihren Anwalt oder gleich an die gegnerische Versicherung zu kommen.
Wir sind in Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf schnell zur Stelle. Termine können wir in den meisten Fällen am gleichen Tag, sofort machen.
GBDF/Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger / in ganz Berlin wie Pankow, Spandau, Marzahn Hellersdorf und andere Stadteile.
- Bild / Foto
Das Bild (Foto) ist eine visuelle und technische Dokumentation, die den Zustand eines Fahrzeuges so detailliert wie möglich darstellen soll.
Das Bild (Foto) ist zu der Beschreibung im Gutachten mit ausschlaggebend und wird zum Festhalten des Schadens als Beweis notwendig.
Die Bilder (Fotos) dienen zur Beweissicherung und sind in einem Gutachten entscheidend. Ohne Bilder (Fotos), wäre ein Gutachten wenig aussagekräftig.
Ein professionelles Gutachten besteht aus Wort und Bild. Die schriftliche Beschreibung sollte den Schaden so detailliert wie möglich festhalten. Die Bilder (Fotos) Bilder den Schaden zu der Beschreibung ab.
Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen an das Fahrzeug und macht sich ein Bild von dem Schaden am Fahrzeug.
GBDF/ Kfz-Gutachter Berlin

- Wirtschaftlicher Totalschaden?
Wirtschaftlicher Totalschaden? Ein Wirtschaftlicher-Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Dabei unterscheidet man zwischen 100% Totalschaden und 130% Totalschaden. Bei dem 100% Totalschaden, liegen die Reparaturkosten über 100% ab unter 130% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Auszahlung des Unfallschadens, kann die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen. Sollte das Fahrzeug repariert werden, haben sie vollen Anspruch auf bis zu 130% Reparaturkosten. In einzelnen Fällen und wenn der Schaden bei der Reparatur sich noch ausweitet, sind sogar höhere Kosten als 130% möglich.

- Was tun, nach einem Kfz-Unfall?
Wenn der Unfall am Unfall-Ort schon festgehalten wurde und eventuell die Polizei den Schaden schon aufgenommen hat, muss als nächstes, der Schaden gemeldet und die Schadenshöhe ermittelt werden.
Den Schaden können Sie sich über einen Anwalt oder auch selbst einfordern. In beiden Fällen brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Fahrzeug oder sogar ein ausführliches Kfz-Gutachten.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, steht Ihnen zu, genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Zu den Kosten gehören auch die entstehenden Anwaltskosten und Gutachter-Kosten.
Wir kommen im Schadenfall zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und helfen Ihnen so schnell wie möglich bei der Abwicklung.


