Schleppen (Transportgedanke, kein Notfall)
Beim Schleppen zählt der „Transportgedanke“ Kein Notfall. Beim Schleppen wird ein Kfz als Anhänger betrieben, es besteht kein Notfall. Es ist beim Schleppen eine Schleppgenehmigung erforderlich. Schleppzüge dürfen länger als 18 m sein, Fahrstrecken und Termine sind einzuhalten. Es darf jeweils nur ein Fahrzeug geschleppt werden. Nach hinten muss eine funktionierende Beleuchtungseinrichtung vorhanden sein. Am Ende des Zuges muss ein zu erkennendes lesbares Kennzeichen angebracht sein.