GBDF/ Kfz Gutachter Winterhude Eppendorf
Unfallgutachten
In den meisten Fällen wird ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben, wenn nach einem Verkehrsunfall Schäden am Fahrzeug verursacht wurden. Damit der weitere Verlauf so komplikationsfrei wie möglich bleibt, empfiehlt es sich einen Kfz-Sachverständigen mit einem Gutachten zu beauftragen.
Ein neutrales Unfallgutachten hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung zu belegen. Außerdem schafft es eine gute Basis für die weitere Abwicklung, die sich je nach Unfallschaden und Sachlage anders gestalten kann.
Da es in der Schadenabwicklung nicht nur einen sondern viele mögliche Lösungswege gibt, ermittelt der Unfallgutachter daher alle schadenrelevanten Werte. Dadurch bietet Ihnen das sogenannte Schadengutachten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. Dies hilft Ihnen dabei, sich informiert, unabhängig und neutral für die nächsten Schritte zu entscheiden.
Zusätzlich zu der Dokumentation aller durch den Unfall verursachten Schäden, den Reparaturkosten und bestehender Risiken erfolgt bei der Erstellung des Gutachtens eine Plausibilitätsprüfung. Das bedeutet, dass ein Unfallgutachten beweissichernden Charakter hat und Ihnen dadurch mehr Sicherheit in der Schadenabwicklung bietet. Bei eventuell eintretenden Schwierigkeiten im weiteren Verlauf des Verfahrens können Sie mit einem Unfallgutachten Ihre Ansprüche auf Schadenersatz auf dem Rechtsweg einfordern.
Es gibt bei Unfallgutachten eine Unterscheidung zwischen Kfz-Haftpflichtschäden und Kfz-Kaskoschäden. Kfz-Haftpflichtschäden fallen in den Bereich des Schadenersatzrechts und Kfz-Kaskoschäden in den Bereich Vertragsrecht.
Wurde Ihr Fahrzeug von einem Unfallgegner beschädigt, dann trifft ein Kfz Haftpflichtschaden zu. In diesem Fall ist es erforderlich, ein Schadengutachten zu erstellen. Der Unfallverursacher ist dann zu einem Schadenersatz verpflichtet.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers an die Stelle Ihres Versicherungsnehmers tritt und für die verursachten Schäden aufkommt. Sämtliche Kosten werden hierbei von der zuständigen Haftpflichtversicherung ersetzte, damit Ihr Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, den es vor dem Unfall hatte.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.
Kfz-Kaskofall:
Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Kaskoschaden wie Unwetter, Steinbruch, Wildunfall oder ähnliches beschädigt wurde, dann ist die Erstellung eines Unfallgutachtens erforderlich. Hier liegen dann vertragliche Ansprüche zugrunde, im Gegensatz zu den rechtlichen Ansprüchen eines Haftpflichtfalls. Je nachdem, ob Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, greifen verschiedene Ersatzleistungen.
Wird ein Kaskoschaden festgestellt, dann ist die Versicherung nicht zwingend verpflichtete, die Kosten für das Unfallgutachten zu übernehmen.










