Kfz-Gutachter Berlin: Wissenswertes nach dem Unfall
Verständlich erklärt: Was Sie nach einem Unfall wissen sollten und wo es im Detail weitergeht.
Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Ihre Themen im Überblick
- Haftpflichtschaden – Unverschuldeter Unfall: Ihre Rechte.
- Gutachterkosten – Wer zahlt das Gutachten?
- Totalschaden – Wiederbeschaffungswert und Restwert.
- Reparatur – Werkstatt frei wählen.
- Auszahlung – Fiktiv abrechnen.
- Unabhängiger Gutachter – Wer beauftragt, zählt.
- Schnelle Abwicklung – So geht es zügig.
- Dauer – Wie lange dauert es?
- Mietwagen – Mobilität nach dem Unfall.
- Anwalt – Wer zahlt den Anwalt?
- Kostenvoranschlag – Oder doch ein Gutachten?
- Nach dem Unfall – Checkliste für Berlin.
- Ihre Rechte – Was Ihnen nach dem Unfall zusteht.
Die wichtigsten Grundsätze
- Sie sollen so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB).
- Sie wählen den Gutachter, nicht die Versicherung.
- Eine feste Bagatellgrenze gibt es nicht.
- Ansprüche verjähren meist nach drei Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB).
Drei verbreitete Irrtümer
- „Die Versicherung schickt den Gutachter.“ Das ist ihr Prüfer, nicht Ihrer.
- „Das Gutachten kostet mich etwas.“ Bei unverschuldetem Unfall meist nicht.
- „Ich muss sofort reparieren.“ Nein, erst begutachten lassen.
Der Ablauf in vier Schritten
- Unfall sichern (Checkliste).
- Gutachter beauftragen.
- Gutachten prüfen und weiterleiten.
- Reparieren oder auszahlen lassen.
Warum ein eigenes Gutachten sinnvoll ist
Die gegnerische Versicherung hat ein Interesse daran, den Schaden niedrig zu halten. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert den Zustand Ihres Fahrzeugs beweissicher und rechnet Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert und Reparaturdauer sauber aus. Es ist damit die Grundlage für Verhandlungen, für den Mietwagen und für die Auszahlung.
Was ist ein Totalschaden?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, spricht man von Totalschaden. Dann wird der Wiederbeschaffungsaufwand erstattet, also Wert minus Restwert. Unter bestimmten Bedingungen kann die Reparatur auch bei bis zu 130 Prozent Reparaturkosten ersetzt werden. Mehr dazu: Totalschaden abrechnen.
Wie läuft ein Gutachtertermin ab?
Der Sachverständige kommt zum Fahrzeug, fotografiert den Schaden, vermisst bei Bedarf die Karosserie, prüft Fahrwerk und Achsen und erstellt danach das Gutachten. Der Termin dauert meist etwa 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie digital.
Wann sollte ein Anwalt dazukommen?
Wenn die Schuldfrage streitig ist, Positionen gekürzt werden oder jemand verletzt wurde. Die Kosten bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel der Gegner, siehe Anwaltskosten.
Wo wir für Sie da sind
Wir sind in ganz Berlin unterwegs, von Spandau bis Marzahn-Hellersdorf. Ein Termin direkt an Ihrem Fahrzeug ist möglich.
Häufige Fragen
Brauche ich bei jedem Unfall ein Gutachten?
Nicht bei Bagatellen, siehe Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Wer zahlt?
Kann ich online melden?
Ja, über die Online-Schadenmeldung.
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Mehr zu häufigen Fehlannahmen: Irrtümer nach dem Unfall: 14 Mythen zum Kfz-Gutachten.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.