Irrtümer nach dem Unfall: 14 Mythen zum Kfz-Gutachten

Nach einem Unfall kursieren viele Halbwahrheiten. Hier steht, was davon stimmt und was nicht.

Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Kurz gesagt: Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Gutachter und Werkstatt selbst wählen, und die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Lassen Sie sich nicht zu schnellen Unterschriften drängen.

Irrtum 1: „Ich muss den Gutachter der Versicherung nehmen“

Richtig ist: Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Die Versicherung des Unfallverursachers kann Ihnen keinen vorschreiben. Mehr dazu im Ratgeber Gutachter frei wählen.

Irrtum 2: „Ein Gutachter kostet mich Geld“

Richtig ist: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Gutachterkosten in der Regel zum Schadenersatz und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt. Bei einem sehr kleinen Schaden oder bei eigenem Verschulden kann das anders sein. Fragen Sie deshalb vorher nach. Mehr dazu auf der Seite Gutachter Kosten.

Irrtum 3: „Bei kleinen Schäden lohnt sich kein Gutachten“

Richtig ist: Eine feste Grenze gibt es nicht. Oft wird als Orientierung ein Schaden von etwa 700 bis 1.000 Euro genannt, darunter spricht man von einem Bagatellschaden. Ob Ihr Fall dazu zählt, hängt vom Einzelfall ab. Auch kleine Kratzer können verdeckte Schäden haben, die erst ein Gutachter erkennt.

Irrtum 4: „Ein Kostenvoranschlag reicht“

Richtig ist: Ein Kostenvoranschlag nennt nur die geschätzten Reparaturkosten. Ein Gutachten enthält zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer und dient als Beweis gegenüber der Versicherung. Der Unterschied steht auf der Seite Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten.

Irrtum 5: „Die Versicherung bestimmt meine Werkstatt“

Richtig ist: Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt selbst. Nur in einer eigenen Kaskoversicherung kann ein Tarif mit Werkstattbindung vereinbart sein. Prüfen Sie dann Ihre Vertragsunterlagen.

Irrtum 6: „Ohne Reparatur bekomme ich kein Geld“

Richtig ist: Sie dürfen auf Grundlage des Gutachtens abrechnen und das Fahrzeug unrepariert lassen. Man nennt das fiktive Abrechnung. Umsatzsteuer wird dabei nur ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt. Mehr dazu unter Schaden auszahlen lassen.

Irrtum 7: „Wertminderung gibt es nur bei Neuwagen“

Richtig ist: Eine Wertminderung kann auch bei älteren Fahrzeugen anfallen. Sie hängt unter anderem von Alter, Laufleistung und Art des Schadens ab. Bei sehr alten Fahrzeugen oder reinen Bagatellschäden entfällt sie oft. Das Gutachten weist sie nachvollziehbar aus.

Irrtum 8: „Ich muss die Abfindungserklärung sofort unterschreiben“

Richtig ist: Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Eine Abfindungserklärung beendet in der Regel alle weiteren Ansprüche, auch wenn später noch Schäden auffallen. Lassen Sie Schreiben der Versicherung vorher prüfen.

Irrtum 9: „Einen Mietwagen oder Nutzungsausfall gibt es nicht“

Richtig ist: Wenn Sie nicht schuld sind, haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung. Mehr im Ratgeber Mietwagen nach dem Unfall.

Irrtum 10: „Bei Mitschuld bekomme ich gar nichts“

Richtig ist: Auch bei Mitschuld erhalten Sie oft einen Teil des Schadens ersetzt. Der Anteil richtet sich nach der Haftungsquote. Ein Gutachten liefert dafür die Zahlen und kann bei der Klärung der Schuldfrage helfen.

Irrtum 11: „Ich habe ewig Zeit“

Richtig ist: Rechtlich verjähren Ansprüche in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Jahresende. Für den Beweis zählt aber der Zeitpunkt: Je früher das Fahrzeug besichtigt wird, desto besser lässt sich der Schaden belegen. Außerdem läuft die Reparatur- und Mietwagenzeit weiter. Mehr dazu unter Dauer der Schadenabwicklung.

Irrtum 12: „Bei Totalschaden ist das Auto nichts mehr wert“

Richtig ist: Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Unter Bedingungen kann eine Reparatur auch dann zulässig sein, wenn sie teurer als der Wiederbeschaffungswert ist, etwa wenn sie fachgerecht erfolgt und Sie das Fahrzeug weiter nutzen. Ihr Gutachten zeigt, welcher Weg sich lohnt. Mehr unter Totalschaden abrechnen.

Irrtum 13: „Ein Anwalt kostet mich zusätzlich“

Richtig ist: Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten in der Regel zum Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung erstattet. Näheres im Ratgeber Anwaltskosten nach dem Unfall.

Irrtum 14: „Der Gutachter der Versicherung ist neutral“

Richtig ist: Ein Gutachter, den die Versicherung beauftragt, arbeitet in deren Auftrag. Ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie als Geschädigten. Mehr dazu unter Versicherungsgutachter.

Häufige Fragen

Wann sollte ich einen Gutachter holen?

So früh wie möglich, am besten bevor das Fahrzeug repariert wird. Dann lässt sich der Schaden vollständig belegen.

Wer hilft mir bei einem Unfall in Berlin?

Wir kommen zu Ihnen, in Pankow, Lichtenberg, Spandau, Marzahn-Hellersdorf und im ganzen Stadtgebiet. Melden Sie den Schaden telefonisch oder über die Online-Schadenmeldung.

Weiterlesen

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.