Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Unfall
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, hat Anspruch auf Ersatz des Schadens. Hier steht, worauf Sie achten sollten.
Unser Büro in Berlin
GBDF Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger
Damerowstr. 63
13187 Berlin
Was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Nach § 249 BGB ist der Schaden so auszugleichen, als wäre der Unfall nicht passiert. In der Praxis bedeutet das bei einem unverschuldeten Unfall meist: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzt die Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Dazu können Wertminderung, Mietwagen oder Nutzungsausfall und die Kosten des Gutachtens kommen.
Sie dürfen den Gutachter frei wählen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen einen Sachverständigen vorschlagen, Sie müssen ihn aber nicht nehmen. Ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo wir in Berlin für Sie unterwegs sind
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert
- Wertminderung bei Reparatur
- Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Kosten des Gutachtens
- Freie Wahl von Gutachter und Werkstatt
So läuft Ihr Gutachten ab
- Kontakt: Sie rufen an oder melden den Schaden online. Wir klären, wo das Fahrzeug steht und wann wir bei Ihnen sein können.
- Besichtigung: Wir kommen in ganz Berlin zu Ihnen und besichtigen das Fahrzeug, messen den Schaden und dokumentieren ihn mit Fotos.
- Gutachten: Sie erhalten das Gutachten mit Reparaturkosten, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung und Nutzungsausfall. Auf Wunsch gehen wir den Weg zu Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt mit.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten. Mehr dazu auf der Seite Gutachter Kosten.
Häufige Fragen in Berlin
Muss ich die Versicherung des Gegners einschalten?
Sie können Ihren Schaden dort melden. Ein eigenes Gutachten hilft Ihnen, die Höhe zu belegen.
Darf die Versicherung mein Gutachten kürzen?
Sie darf es prüfen. Ein nachvollziehbares Gutachten erschwert unbegründete Kürzungen.
Brauche ich einen Anwalt?
Nicht zwingend. Mehr zu Anwaltskosten finden Sie auf der verlinkten Seite.
Gut zu wissen nach einem Unfall
- Haftpflichtschaden: Ihre Ansprüche nach § 249 BGB
- Den Gutachter frei wählen und Kosten klären
- Anwalt nach dem Unfall: Wer zahlt?
- Mietwagen nach dem Unfall
- Totalschaden: So wird abgerechnet
- Gutachter Kosten: Wer zahlt nach dem Unfall?
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Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit um Ansprüche hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.