Tatalschadenbasis kann denn abgerechnet werden, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert – Restwert übersteigt.

weiter Wollen Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen? Denn ist es nur möglich, wenn die Reparaturkosten nicht über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes liegen. Wollen Sie sich den Schaden auszahlen lassen? Denn kann die Versicherung entscheiden, ob die Reparaturkosten oder der Totalschaden (Wiederbeschaffungswert – Restwert) ausgezahlt wird.