Kann ich mir einen Anwalt nehmen? Muss die gegnerische Verischerung auch für den Anwalt aufkommen?
weiter Auch hier gilt das Gleiche wie für die Kfz-Gutachter Kosten. Sie müssen im Schadenfall übernommen werden. Vorausgesetzt ist natürlich, der Unfallverursacher kann ermittelt werden. Die gegnerische Versicherung muss denn für den Schaden den der Verursacher (Versicherungsnehmer) verursacht hat aufkommen. Dennoch können Kosten entstehen die nicht von der Versicherung übernommen werden.