Kfz-Gutachter Berlin – Wissenswertes

Kfz-Gutachter Berlin Mitte Pankow Spandau

Berlin Pankow Kfz Gutachter Haftpflichtschaden

Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

weiter
Wurde Ihr Fahrzeug von einem Unfallgegner beschädigt? Dann liegt ein Kfz Haftpflichtschaden vor. In diesem Fall ist es erforderlich, ein Schaden-Gutachten zu erstellen. Die Person, die den Schaden verursacht hat, ist dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung, des Unfallverursachers, an die Stelle Ihres Versicherungsnehmers eintritt und für die verursachten Schäden aufkommt. Sämtliche Kosten werden dabei von der zuständigen Haftpflichtversicherung ersetzte.  denn Sie haben das Recht, so gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Somit fallen die Gutachter Kosten auch zum Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Die Gutachter-Kosten werden dann von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Kaskoschaden

Im Kasko-Schadenfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall, gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der Unfall bedingten Schäden.

weiter
Wenn Ihr Fahrzeug durch einen Kaskoschaden wie Unwetter, Steinbruch, Wildunfall oder ähnliches beschädigt wurde, dann ist die Erstellung eines Unfallgutachtens erforderlich. Hier liegen dann vertragliche Ansprüche zugrunde, im Gegensatz zu den rechtlichen Ansprüchen eines Haftpflichtfalls. Je nachdem, ob Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, greifen verschiedene Ersatzleistungen.

Totalschaden

Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (Wirtschaftlicher Totalschaden).