Kfz Gutachter Hohenschönhausen
Kfz Gutachter Hohenschönhausen

In einem Kfz Gutachten werden wichtige Daten wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Nutzungsdauer, Reparaturwürdigkeit, Restwert, Wiederbeschaffungswert, Minderwert, Reparaturrisiko, neu-für-alt Abzüge und weitere wichtige Daten ermittelt.
Wenn Sie in einen Unfall geraten sind, ist es entscheidend, ob Sie Unfallverursacher sind oder Geschädigter. In dem Fall, dass Sie der Unfallverursacher sind, können Sie eventuell den Schaden über Ihre Vollkasko abrechnen. Im Vollkaskoschaden-Fall sind denn die Vertragsbestimmungen entscheidend, ob Sie einen Gutachter Ihrer Wahl nehmen können oder einen von der Versicherung nehmen müssen.
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein (Haftpflichtschaden), dann haben Sie in Deutschland das Recht auf einen eigenen unabhängigen Kfz Gutachter und Anwalt.
Vorsicht ist geboten (bei Haftpflichtschaden), wenn die Versicherung Ihnen die Abwicklung und die Bewertung des Schadens abnehmen möchte. Des Öfteren, möchte die Versicherung einen eigenen Gutachter schicken. In Deutschland haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter.
Wir kommen zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und erstellen zur Beweissicherung ein umfangreiches Schadengutachten. Wir sind nicht nur in Hohenschönhausen für Sie da, sondern in ganz Berlin und Umgebung.
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Kfz-Gutachter Berlin Hohenschönhausen / GBDF Weißenseer Weg 7 10367 Berlin Telefon: 030 41995204
- Bild / Foto
Das Bild (Foto) ist eine visuelle und technische Dokumentation, die den Zustand eines Fahrzeuges so detailliert wie möglich darstellen soll.
Das Bild (Foto) ist zu der Beschreibung im Gutachten mit ausschlaggebend und wird zum Festhalten des Schadens als Beweis notwendig.
Die Bilder (Fotos) dienen zur Beweissicherung und sind in einem Gutachten entscheidend. Ohne Bilder (Fotos), wäre ein Gutachten wenig aussagekräftig.
Ein professionelles Gutachten besteht aus Wort und Bild. Die schriftliche Beschreibung sollte den Schaden so detailliert wie möglich festhalten. Die Bilder (Fotos) Bilder den Schaden zu der Beschreibung ab.
Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen an das Fahrzeug und macht sich ein Bild von dem Schaden am Fahrzeug.
GBDF/ Kfz-Gutachter Berlin
- Was tun, nach einem Kfz-Unfall?
Wenn der Unfall am Unfall-Ort schon festgehalten wurde und eventuell die Polizei den Schaden schon aufgenommen hat, muss als nächstes, der Schaden gemeldet und die Schadenshöhe ermittelt werden.
Den Schaden können Sie sich über einen Anwalt oder auch selbst einfordern. In beiden Fällen brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Fahrzeug oder sogar ein ausführliches Kfz-Gutachten.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, steht Ihnen zu, genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Zu den Kosten gehören auch die entstehenden Anwaltskosten und Gutachter-Kosten.
Wir kommen im Schadenfall zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und helfen Ihnen so schnell wie möglich bei der Abwicklung.
- Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf
Brauchen Sie schnell einen Kfz-Gutachter? Wollen Sie Ihren Schaden schnell abwickeln? Haben Sie eventuell noch einige Fragen?
Sie können uns fast rund um die Uhr anrufen, Ihre Fragen stellen und wir kommen zu Ihnen raus an das Fahrzeug. Wir erstellen neutral und unabhängig Ihnen ein Gutachten und lassen die Unterlagen an Ihren Anwalt oder gleich an die gegnerische Versicherung zu kommen.
Wir sind in Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf schnell zur Stelle. Termine können wir in den meisten Fällen am gleichen Tag, sofort machen.
GBDF/Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger / in ganz Berlin wie Pankow, Spandau, Marzahn Hellersdorf und andere Stadteile.
- Wirtschaftlicher Totalschaden?
Wirtschaftlicher Totalschaden? Ein Wirtschaftlicher-Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Dabei unterscheidet man zwischen 100% Totalschaden und 130% Totalschaden. Bei dem 100% Totalschaden, liegen die Reparaturkosten über 100% ab unter 130% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Auszahlung des Unfallschadens, kann die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen. Sollte das Fahrzeug repariert werden, haben sie vollen Anspruch auf bis zu 130% Reparaturkosten. In einzelnen Fällen und wenn der Schaden bei der Reparatur sich noch ausweitet, sind sogar höhere Kosten als 130% möglich.
- Wer zahlt den Gutachter?
Wer muss die Gutachter-Kosten übernehmen? Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, denn muss die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden begleichen, dazu zählen auch die Gutachter und die Anwaltskosten.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen gerne bei der Unfallabwicklung. Wir erstellen für Sie ein umfangreiches Kfz-Gutachten und senden das Gutachten an die Versicherung. Sollten Sie sich für einen
Anwalt entscheiden, denn lassen wir das Gutachten Ihren Anwalt zukommen.