Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.

weiter
Wurde Ihr Fahrzeug von einem Unfallgegner beschädigt? Dann liegt ein Kfz Haftpflichtschaden vor. In diesem Fall ist es erforderlich, ein Schaden-Gutachten zu erstellen. Die Person, die den Schaden verursacht hat, ist dann zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung, des Unfallverursachers, an die Stelle Ihres Versicherungsnehmers eintritt und für die verursachten Schäden aufkommt. Sämtliche Kosten werden dabei von der zuständigen Haftpflichtversicherung ersetzte.  denn Sie haben das Recht, so gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Somit fallen die Gutachter Kosten auch zum Schaden, der durch den Unfall entstanden ist. Die Gutachter-Kosten werden dann von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.