Unterschied Abschleppen und Schleppen
Abschleppen und Schleppen wird in Deutschland ganz klar unterschieden. Beim Abschleppen zählt der „Notfallgedanke“ und wird bezeichnet für das Ziehen eines unterwegs liegen gebliebenen Kfz (Kraftwagens). Zum Beispiel ein Pkw mit Ausfall des Motors zur nächstliegenden Werkstatt. Zugelassene Fahrten sind nur zur nächst geeigneten Reparaturwerkstatt und nur zum nächsten geeigneten Verwahrungsort. Zu Abschleppvorschriften zählen unter anderem: alle Kfz des Abschleppzuges müssen Warnblinklicht eingeschalten haben. Auf Autobahnen darf nur zur nächsten Abfahrt abgeschleppt werden. Die Abschleppeinrichtung muss gut gekennzeichnet sein. Am Ende des Abschleppzuges muss ein Kennzeichen erkennbar (lesbar) angebracht sein.