Wirtschaftlicher Totalschaden?

Wirtschaftlicher Totalschaden? Ein Wirtschaftlicher-Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Dabei unterscheidet man zwischen 100% Totalschaden und 130% Totalschaden. Bei dem 100% Totalschaden, liegen die Reparaturkosten über 100% ab unter 130% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Auszahlung des Unfallschadens, kann die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen. Sollte das Fahrzeug repariert werden, haben sie vollen Anspruch auf bis zu 130% Reparaturkosten. In einzelnen Fällen und wenn der Schaden bei der Reparatur sich noch ausweitet, sind sogar höhere Kosten als 130% möglich.