Wenn der Unfall am Unfall-Ort schon festgehalten wurde und eventuell die Polizei den Schaden schon aufgenommen hat, muss als nächstes, der Schaden gemeldet und die Schadenshöhe ermittelt werden.
Den Schaden können Sie sich über einen Anwalt oder auch selbst einfordern. In beiden Fällen brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Fahrzeug oder sogar ein ausführliches Kfz-Gutachten.
Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, steht Ihnen zu, genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Zu den Kosten gehören auch die entstehenden Anwaltskosten und Gutachter-Kosten.
Wir kommen im Schadenfall zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und helfen Ihnen so schnell wie möglich bei der Abwicklung.