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Ratgeber


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An wen kann ich mich wenden?

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen die gesamte Unfallabwicklung von Werkstätten, Autovermietungen, gegnerischer Haftpflichtversicherungen oder anderen abgenommen werden soll. Gerade bei Angeboten der gegnerischen Haftpflichtversicherung besteht das Risiko, dass die unabhängigen Berater (Anwalt und Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht den vollen Schadensersatz erstattet bekommen.

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Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Um den vollen Schadensersatz durchzusetzen, ist es von Vorteil, sich an einen Anwalt zu wenden. Haben Sie am Unfall keine Schuld, so muss die gegnerische Haftpflichtversicherung den Rechtsanwalt bezahlen. Bei Streitfällen deckt eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ab.

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Abrechnung auf Gutachtenbasis (fiktive Abrechnung)

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Möchten Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht reparieren lassen, dann können Sie nach Sachverständigengutachten abrechnen (fiktive Abrechnung). Es können die Stundensätze der Vertragswerkstatt angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Auto nicht älter als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt ist. Der Schadensersatzanspruch geht vom Wiederbeschaffungswert aus, von dem der Restwert des Fahrzeuges abgezogen wird. Anders verhält es sich, wenn das Fahrzeug tatsächlich verkehrssicher repariert wurde und mindestens 6 Monate weiter genutzt wird. Die Mehrwertsteuer wird nur dann gezahlt, wenn sie auch wirklich anfällt. Wird privat ein Ersatzwagen gekauft oder das Unfallfahrzeug wird selbst repariert, erhält man den Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuer.

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Ansprüche


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Sollte der Unfallgegner die alleinige Schuld am Unfall tragen, haftet seine Kfz-Haftpflichtversicherung meist vollständig für den entstandenen Schaden. Liegt ein Mitverschulden des Fahrzeugführers Ihres Fahrzeuges vor, wird nur ein Teil des Schadens entsprechend dem Mitverschulden erstattet. Schadensersatzansprüche können direkt bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Jeder Geschädigte kann sich zur Geltendmachung seines Schadens einen Rechtsanwalt nehmen, der von der Kfz-Versicherung des Schuldtragenden entsprechend der Haftungsquote bezahlt wird.



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Mietwagenkosten


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Eventuell ist Ihr Fahrzeug nicht mehr nutzungsfähig,in diesem Fall ist es möglich sich einen Ersatzwagen anzumieten. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Kosten der Anmietung nicht überhöht sind, ansonsten besteht die Gefahr, die Mietwagenkosten nicht vollständig erstattet zu bekommen.

Ist Ihr Fahrzeug nicht nutzungsfähig und Sie verzichten auf einen Mietwagen, dann können Sie den Nutzungsausfall geltend machen. In einem Unfallgutachten wird für Sie der Nutzungsausfall, die Wiederbeschaffungsdauer und die Reparaturdauer festgesetzt.

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Wiederbeschaffungswert:


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Der Wiederbeschaffungswert wird leicht unterschiedlich definiert. Mit Wiederbeschaffungswert ist der Wert gemeint, den der Geschädigte (Anspruchsteller) aufwenden muss um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen. Dabei werden wichtige wertbeeinflussende Faktoren wie Seriösität des Händlers, örtliche Marktlage, Marktgängigkeit, Ausstattung und andere Faktoren berücksichtigt.

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Restwert:


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Der Restwert ist der Wert, den ein Fahrzeug im aktuellen Zustand, mit noch vorhandenen Schäden, auf den aktuellen Markt erzielt. Es wird dabei das höchst abgegebene Angebot genommen. Der Restwert kann einmal geschätzt und einmal durch einholen von Restwertangeboten ermittelt werden. Sollte ein eindeutiger Reparaturschaden und die Reparaturkosten damit sehr gering ausfallen, so kann der Restwert geschätzt werden.

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GBDF/ Kfz Gutachter in Berlin Lichtenberg und Umgebung

Kfz Gutachter Lichtenberg

  • Bild / Foto

    Das Bild (Foto) ist eine visuelle und technische Dokumentation, die den Zustand eines Fahrzeuges so detailliert wie möglich darstellen soll.

    Das Bild (Foto) ist zu der Beschreibung im Gutachten mit ausschlaggebend und wird zum Festhalten des Schadens als Beweis notwendig.

    Die Bilder (Fotos) dienen zur Beweissicherung und sind in einem Gutachten entscheidend. Ohne Bilder (Fotos), wäre ein Gutachten wenig aussagekräftig.

    Ein professionelles Gutachten besteht aus Wort und Bild. Die schriftliche Beschreibung sollte den Schaden so detailliert wie möglich festhalten. Die Bilder (Fotos) Bilder den Schaden zu der Beschreibung ab.

    Unser Kfz-Gutachter kommt zu Ihnen an das Fahrzeug und macht sich ein Bild von dem Schaden am Fahrzeug.

    GBDF/ Kfz-Gutachter Berlin

  • Was tun, nach einem Kfz-Unfall?

    Wenn der Unfall am Unfall-Ort schon festgehalten wurde und eventuell die Polizei den Schaden schon aufgenommen hat, muss als nächstes, der Schaden gemeldet und die Schadenshöhe ermittelt werden.

    Den Schaden können Sie sich über einen Anwalt oder auch selbst einfordern. In beiden Fällen brauchen Sie einen Kostenvoranschlag für Ihr Fahrzeug oder sogar ein ausführliches Kfz-Gutachten.

    Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind, steht Ihnen zu, genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall. Zu den Kosten gehören auch die entstehenden Anwaltskosten und Gutachter-Kosten.

    Wir kommen im Schadenfall zu Ihnen an das beschädigte Fahrzeug und helfen Ihnen so schnell wie möglich bei der Abwicklung.

  • Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf

    Brauchen Sie schnell einen Kfz-Gutachter? Wollen Sie Ihren Schaden schnell abwickeln? Haben Sie eventuell noch einige Fragen?

    Sie können uns fast rund um die Uhr anrufen, Ihre Fragen stellen und wir kommen zu Ihnen raus an das Fahrzeug. Wir erstellen neutral und unabhängig Ihnen ein Gutachten und lassen die Unterlagen an Ihren Anwalt oder gleich an die gegnerische Versicherung zu kommen.

    Wir sind in Berlin Pankow Spandau Marzahn Hellersdorf schnell zur Stelle. Termine können wir in den meisten Fällen am gleichen Tag, sofort machen.

    GBDF/Kfz-Gutachter Büro D. Feuersenger / in ganz Berlin wie Pankow, Spandau, Marzahn Hellersdorf und andere Stadteile.

  • Wirtschaftlicher Totalschaden?

    Wirtschaftlicher Totalschaden? Ein Wirtschaftlicher-Totalschaden liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen. Dabei unterscheidet man zwischen 100% Totalschaden und 130% Totalschaden. Bei dem 100% Totalschaden, liegen die Reparaturkosten über 100% ab unter 130% des Wiederbeschaffungswertes. Bei Auszahlung des Unfallschadens, kann die Versicherung auf Totalschadenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert minus Restwert liegen. Sollte das Fahrzeug repariert werden, haben sie vollen Anspruch auf bis zu 130% Reparaturkosten. In einzelnen Fällen und wenn der Schaden bei der Reparatur sich noch ausweitet, sind sogar höhere Kosten als 130% möglich.

  • Wer zahlt den Gutachter?

    Wer muss die Gutachter-Kosten übernehmen? Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sein, denn muss die gegnerische Versicherung den gesamten Schaden begleichen, dazu zählen auch die Gutachter und die Anwaltskosten.

    Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen gerne bei der Unfallabwicklung. Wir erstellen für Sie ein umfangreiches Kfz-Gutachten und senden das Gutachten an die Versicherung. Sollten Sie sich für einen

    Anwalt entscheiden, denn lassen wir das Gutachten Ihren Anwalt zukommen.

Ich bin wieder sehr zufrieden, vielen Dank für die tolle Arbeit.
Der beste. Wenn Sie einen Gutachter benötigen, kommen Sie gerne vorbei. Schnell, professionell. Gerne wieder.

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Lichtenberg GBDF/ Kfz-Gutachter Berlin
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