Mietwagen nach dem Unfall: Was Ihnen zusteht

Das Auto steht in der Werkstatt oder ist weg. Müssen Sie auf Mobilität verzichten? Nein.

Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Kurz gesagt: Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung einen Mietwagen oder alternativ Nutzungsausfall verlangen.

Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Wer ein Ersatzfahrzeug braucht, mietet. Wer darauf verzichtet, kann eine Nutzungsausfallentschädigung bekommen. Die Höhe hängt vom Fahrzeugtyp ab.

Worauf achten?

  • Ein vergleichbares, nicht ein besseres Fahrzeug mieten.
  • Die Dauer richtet sich nach dem Gutachten.
  • Bei Totalschaden zählt die Wiederbeschaffungsdauer, siehe Totalschaden abrechnen.

Ein Beispiel

Dauert die Reparatur laut Gutachten sieben Tage, können Sie für diese sieben Tage ein vergleichbares Fahrzeug mieten. Ein Luxusmodell als Ersatz für einen Kleinwagen wird nicht ersetzt.

Gut zu wissen

  • Sprechen Sie die Anmietung kurz mit der gegnerischen Versicherung ab.
  • Heben Sie den Mietvertrag und die Rechnung auf.
  • Brauchen Sie den Wagen nicht, kommt stattdessen die Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

Ob Reparatur oder Auszahlung für Sie besser ist, erklärt Schaden reparieren lassen.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Mietwagen?

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung.

Wie lange darf ich mieten?

So lange wie Reparatur oder Wiederbeschaffung angemessen dauern, siehe Dauer der Abwicklung.

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Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.