Lächelnde Autofahrerin nach unverschuldetem Unfall: Gutachter-Ratgeber Berlin

Unfall unverschuldet in Berlin: Was tun und wer zahlt den Gutachter?

Nach einem Unfall, an dem Sie keine Schuld tragen, stellen sich schnell dieselben Fragen: Brauche ich einen Gutachter? Wer zahlt ihn? Muss ich die Versicherung des Gegners akzeptieren? Hier finden Sie kurze, ehrliche Antworten. Sie ersetzen keine Rechtsberatung, im Einzelfall klärt das ein Anwalt für Verkehrsrecht.

Von D. Feuersenger, Kfz-Sachverständiger in Berlin, Qualifikation von TÜV Rheinland zertifiziert. Zuletzt geprüft: November 2026.

Schaden jetzt online melden

Ich hatte einen Unfall und bin nicht schuld: Brauche ich einen Gutachter?

Bei einem Schaden über der Bagatellgrenze (meist um 750 Euro) ist ein Gutachten in der Regel sinnvoll. Es dokumentiert den Schaden unabhängig und ist die Grundlage, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Bei kleinen Schäden reicht manchmal ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten.

Jemand ist mir hinten aufgefahren: Was muss ich jetzt tun?

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Verletzten den Notruf und bei Streit über die Schuld die Polizei. Machen Sie Fotos von Schaden, Fahrzeugen und Umgebung und notieren Sie Namen, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Danach melden Sie den Schaden bei einem unabhängigen Kfz-Gutachter, bevor das Fahrzeug repariert wird.

Wer zahlt den Gutachter, wenn ich nicht schuld bin?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Gutachterkosten. Das gilt, wenn das Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich ist. Klären Sie das vor der Beauftragung mit dem Gutachter. Im Einzelfall kann ein Anwalt die Lage prüfen.

Kann ich mir den Gutachter selbst aussuchen?

Ja. Als Geschädigter dürfen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Die gegnerische Versicherung will ihren eigenen Gutachter schicken: Muss ich das akzeptieren?

Nein, Sie müssen nicht. Der Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Interesse. Ein unabhängiger Gutachter arbeitet für Sie als Geschädigten. Sie können freundlich ablehnen und selbst einen Sachverständigen beauftragen.

Kann ich mein Auto reparieren lassen, bevor der Gutachter da war?

Besser nicht. Nach der Reparatur lässt sich der Schaden schwer nachweisen. Lassen Sie den Schaden zuerst begutachten und dokumentieren. Danach können Sie reparieren lassen.

Wie schnell muss ich nach einem Unfall einen Gutachter beauftragen?

Es gibt keine feste Frist, aber je früher, desto besser. Der Schaden ist dann frisch dokumentiert, das Fahrzeug noch nicht repariert, und Ihre Ansprüche lassen sich zügig geltend machen. Wir vergeben Termine zwischen 6 und 8 Uhr und zwischen 19 und 21 Uhr.

Kommt der Kfz-Gutachter zu mir nach Hause oder in die Werkstatt?

Ja. Wir besichtigen das Fahrzeug in Berlin vor Ort bei Ihnen, am Arbeitsplatz oder in Ihrer Werkstatt, je nachdem, wo das Fahrzeug steht.

Die Versicherung hat mir zu wenig Geld angeboten: Was kann ich tun?

Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage, um zu prüfen, ob das Angebot den tatsächlichen Schaden abdeckt. Bei Streit mit der Versicherung empfiehlt sich außerdem ein Anwalt für Verkehrsrecht. Rechtsberatung bieten wir nicht an.

Mein Auto wurde beim Parken beschädigt und der Verursacher ist weg: Was jetzt?

Verständigen Sie die Polizei und zeigen Sie die Unfallflucht an. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos. Ob Ihre Kaskoversicherung zahlt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Ein Gutachten hilft, den Schaden sauber zu belegen. Klären Sie die Kosten vorher mit uns.

Wo finde ich in Berlin einen unabhängigen Kfz-Gutachter, der abends oder früh erreichbar ist?

Wir nehmen Schadenmeldungen online entgegen und vergeben Termine fest zwischen 6 und 8 Uhr sowie zwischen 19 und 21 Uhr. Melden Sie Ihren Schaden einfach über das Formular, wir melden uns zur Terminvergabe.

Ihr nächster Schritt

Melden Sie Ihren Schaden online. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, in der Regel vor Ort in Berlin, mit fester Terminvergabe von 6 bis 8 Uhr und von 19 bis 21 Uhr.

Termin anfragen: Schaden melden