Gutachter frei wählen: Wer zahlt das Gutachten?
Die wichtigste Frage vor dem Anruf: Bleibe ich auf den Kosten sitzen? Meist nicht.
Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Unverschuldeter Unfall
Die Gutachterkosten zählen zum erstattungsfähigen Schaden. Sie werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen, wenn das Gutachten zur Schadenfeststellung erforderlich war. Bei sehr kleinen Schäden kann die Versicherung einwenden, ein Kostenvoranschlag hätte genügt, siehe Kostenvoranschlag oder Gutachten.
Selbst verschuldeter Unfall
Hier zahlt die Versicherung des Gegners nichts für Ihren Schaden. Eine Vollkasko ersetzt Ihren Schaden je nach Vertrag, ein Gutachten dafür fordert sie oft selbst. Fragen Sie vor dem Auftrag bei Ihrer Versicherung nach.
Teilschuld
Bei einer Mithaftung werden auch die Gutachterkosten anteilig geteilt. Wie hoch Ihr Anteil ist, hängt vom Unfallhergang ab.
Wie wird das Honorar berechnet?
Üblich ist ein Honorar, das sich an der Schadenhöhe orientiert. Eine Übersicht mit Beispielen finden Sie unter Gutachter Kosten. Sprechen Sie das Honorar vorab an, dann gibt es keine Überraschungen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Fahrzeug wird bei einem Auffahrunfall hinten beschädigt. Der Fahrer trifft keine Schuld. Das Gutachten kostet je nach Schadenhöhe einen mittleren dreistelligen Betrag, der von der gegnerischen Versicherung erstattet wird. Der Betrag ist Teil des Schadens, genau wie die Reparatur.
Häufige Fragen
Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Nicht zwingend. Auf Wunsch kann das Honorar direkt mit der Versicherung abgerechnet werden. Das klären wir vor der Besichtigung.
Kürzt die Versicherung manchmal das Honorar?
Das kommt vor. Dann lohnt sich eine rechtliche Prüfung, siehe Anwaltskosten.
Was kostet ein Gutachten?
Das hängt von der Schadenhöhe ab. Rufen Sie an, wir nennen vorab eine Einschätzung.
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