Totalschaden abrechnen: So wird der Betrag berechnet
Wenn die Reparatur mehr kostet, als das Auto wert ist, spricht man von einem Totalschaden. Was dann gezahlt wird, rechnet das Gutachten aus.
Geprüfte Qualifikation: Daniel Feuersenger ist „Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV)“, unbefristet. Prüfzeichen bei TÜV Rheinland ansehen

Die Begriffe
- Wiederbeschaffungswert: Was ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt kostet.
- Restwert: Was das beschädigte Fahrzeug noch einbringt.
- Wiederbeschaffungsaufwand: Differenz aus beiden. Diesen Betrag erhalten Sie.
Echter Totalschaden oder 130-Prozent-Regel?
Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber unter 130 Prozent davon, kann eine fachgerechte Reparatur trotzdem ersetzt werden, wenn Sie das Auto weiter nutzen wollen. Der Bundesgerichtshof hat das am 15.11.2011 im Verfahren VI ZR 30/11 so bestätigt, soweit die Reparatur fachgerecht im Umfang des Gutachtens erfolgt.
Was zählt beim Restwert?
Der Restwert sollte realistisch sein. Versicherungen nennen manchmal hohe Angebote von Restwertbörsen. Prüfen Sie diese mit dem Gutachter, bevor Sie verkaufen.
Wie die Zahlung läuft, steht unter Schaden auszahlen lassen.
Ein Rechenbeispiel
Wiederbeschaffungswert 8.000 €, Restwert 2.500 €: Sie erhalten 5.500 €, wenn die Reparatur den Wert übersteigt und die 130-Prozent-Regel nicht greift. Behalten Sie das Auto, bleibt der Restwert bei Ihnen. Die Zahlen sind frei gewählt und zeigen nur die Methode.
Häufige Fragen
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Gemeint ist meist dasselbe: Die Reparatur lohnt sich nicht mehr, weil sie zu teuer wäre.
Bekomme ich die Umsatzsteuer?
Nur, wenn sie tatsächlich anfällt, etwa bei einem Neukauf mit Rechnung.
Darf ich mein Auto behalten?
Ja, dann wird der Restwert vom Betrag abgezogen.
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